Unsere Ziele

Drei Kinder mit einem Schild "No Child Labor"

Kinderarbeit stoppen – Es braucht konkrete Schritte!


Weltweit müssen 138 Millionen Kinder arbeiten, davon 54 Mio. unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Das Ziel der Weltgemeinschaft, Kinderarbeit bis zum Jahr 2025 zu beenden, wurde dramatisch verfehlt. Gerade in einer global vernetzten Wirtschaft braucht es das aktive Mitwirken aller – auch Österreichs: 

Jetzt braucht es nicht nur schöne Worte, sondern konkrete Schritte! 

Fakten und Hintergründe

Was ist das Problem?

Laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen immer noch 138 Mio. Kinder weltweit regelmäßig mehrere Stunden täglich arbeiten – ein großer Teil von ihnen unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Sie hantieren beispielsweise auf Plantagen mit giftigen Pestiziden, tragen schwere Lasten oder verwenden gefährliche Werkzeuge. Sehr oft verhindert die Arbeit der Kinder einen regelmäßigen Schulbesuch und schädigt in vielen Fällen die gesunde Entwicklung des Kindes. 

Wir setzen uns dafür ein, ausbeuterische, gefährliche und schädliche Kinderarbeit zu stoppen.  

Ist ausbeuterische Kinderarbeit nicht ohnehin verboten?

Ja, internationale Konventionen (z.B. UN-Kinderrechtskonvention, ILO-Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit) und nationale Gesetze vieler Länder verbieten ausbeuterische Kinderarbeit.

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen kann.“

(UN-Kinderrechtskonvention von 1989, Artikel 32)

In Österreich ist Kinderarbeit durch den Artikel 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern verboten. Trotzdem ist Kinderarbeit international nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen. Das hat auch etwas mit uns zu tun: österreichische Unternehmen bieten (wissentlich oder unwissentlich) importierte Produkte an, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Kinderarbeit darf nicht als isoliertes Problem gesehen und angegangen werden. So ist es etwa essenziell daran zu arbeiten, dass Familien ein ausreichendes Einkommen haben, um Kindern einen Schulbesuch zu ermöglichen. Die von der Staatengemeinschaft im Jahr 2015 beschlossene Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung bietet einen exzellenten Referenzrahmen, um insgesamt voranzukommen. Es ist ein explizites Ziel (SDG 8.7), alle Formen von Kinderarbeit bis 2025 abzuschaffen. Diese Zielvorgabe wurde dramatisch verfehlt. Umso wichtiger ist es, dass die Bemühungen nun intensiviert werden. Auch Österreich hat diesbezüglich eine Verantwortung und muss aktiv werden. 

Es mangelt nicht an allgemeinen Verboten und Absichtserklärungen, jedoch an effektiven Maßnahmen zur Beendigung von ausbeuterischer Kinderarbeit. Es ist höchste Zeit, aktiv zu werden! 

Was kann Österreich gegen Kinderarbeit tun?

Die Weltgemeinschaft hatte sich mit dem Ziel für Nachhaltige Entwicklung SDG 8.7 vorgenommen, Kinderarbeit bis zum Jahr 2025 vollständig zu beenden. Dieses Ziel wurde deutlich verfehlt. Damit die Welt bis 2030 frei von Kinderarbeit ist, müsste das Tempo des Rückgangs von Kinderarbeit verelffacht werden. Es ist also ein deutlich stärkeres Engagement aller Akteur*innen gefragt – und glücklicherweise gibt es dafür eine internationale Plattform: Die Allianz 8.7 wurde 2016 ins Leben gerufen und versteht sich als eine globale Multi-Stakeholder-Partnerschaft zur Umsetzung des SDG 8.7. Sie wird von der Internationalen Arbeitsorganisation ILO koordiniert und in enger Zusammenarbeit mit weiteren UN-Organisationen, Regierungen, Sozialpartner*innen sowie zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Akteur*innen getragen. Einige EU-Staaten (z.B. Frankreich, Deutschland und die Niederlande) haben sich bereits einer Gruppe von sogenannten Pathfinder Countries angeschlossen, die sich freiwillig dazu verpflichten, eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung von Ziel 8.7 zu übernehmen. Sie erklären öffentlich ihren politischen Willen, nationale Strategien zu entwickeln oder zu stärken und ressortübergreifende Koordination sicherzustellen.  

Wir sind der Meinung, Österreich sollte sich diesen Vorreiter-Staaten anschließen und das aus guten Gründen: 

  1. Soziale Absicherung 

Österreich verfügt über ein leistungsfähiges Sozialsystem und kann seine Expertise in umfassender sozialer Absicherung international als strukturelle Präventionsmaßnahme gegen Kinderarbeit einbringen. 

  1. Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft 

Österreich könnte durch die Einbindung einer starken Zivilgesellschaft und partizipativer Kinderrechtsansätze eine Brückenfunktion zwischen staatlichen, internationalen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen übernehmen und so die Legitimität und Wirksamkeit von Maßnahmen gegen Kinderarbeit erhöhen. 

  1. Kohärenz mit bestehenden Verpflichtungen 

Ein Beitritt zur Allianz 8.7 würde Österreichs bestehende Verpflichtungen zur Agenda 2030, zu ILO-Normen und zu menschenrechtlicher Sorgfalt in Lieferketten strategisch bündeln, die internationale Sichtbarkeit stärken und ein klares Signal für globale Verantwortung setzen – bei geringen Einstiegshürden und hohem politischem Mehrwert. 

Damit das SDG 8.7 im Jahr 2030 wenigstens verspätet erreicht werden kann, ist ein deutlich stärkeres Engagement aller Akteur*innen gefragt, auch von der österreichischen Bundesregierung. Österreich zeigt in der nationalen SDG-Umsetzung große Ambition und dies wird durch SDG-Rankings untermauert. Zugleich liegen wir auf den hintersten Rängen im intentionalen Engagement. Ein Beitritt zu der Gruppe von „Pathfinder Countries“ im Rahmen der Allianz 8.7, wäre eine großartige Möglichkeit, sich auf internationaler Ebene stärker zu engagieren und die Glaubwürdigkeit europäischer Anstrengungen zu stärken. 

Sorgfaltsmaßnahmen in Lieferketten - was ist das?

Menschenrechtliche Sorgfaltsmaßnahmen (Human Rights Due Diligence) wurden durch die Arbeit des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters zu Wirtschaft und Menschenrechten, John Ruggie, zu einem anerkannten internationalen Standard. Es geht dabei darum, dass Unternehmen Verantwortung haben, die international anerkannten Menschenrechte zu achten. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen. 

Wie diese Verantwortung konkret aussieht, bestimmt sich durch das Wirken und den möglichen Einfluss eines Unternehmens und endet nicht an den engen Grenzen der Unternehmensstruktur. Vielmehr ist es notwendig, dass Unternehmen auch Verantwortung für indirektes Wirken im Rahmen ihrer Tochter- und Zulieferunternehmen übernehmen. Dafür sollen sie ein menschenrechtliches Risikomanagementsystem etablieren. Ein solches muss die tatsächlichen und möglichen menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer unternehmerischen Tätigkeiten auch in ihren Wert- und Zulieferketten abschätzen, wenn nötig Maßnahmen zur Vermeidung der festgestellten Risiken ergreifen und transparent darüber berichten. 

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eine Reihe von Leitfäden zur Umsetzung sektorspezifischer Sorgfaltspflichten vorgelegt, um diese für Unternehmen praktisch handhabbar zu machen. Es gibt auch einschlägige Empfehlungen zur Beendigung von Kinderarbeit. Die OECD ist überzeugt, dass sich Unternehmen mit hohen Standards auch einen Wettbewerbsvorteil sichern.  

Die bisher auf Freiwilligkeit beruhenden Konzepte wurden durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) im Jahr 2024 verbindlich gemacht und sollen so zu einem gemeinsamen Standard für alle Unternehmen werden. Leider wurde die Richtlinie auf Druck der Konzern-Lobbys im Februar 2026 durch das sogenannte Omnibus I-Paket in wichtigen Punkten massiv abgeschwächt und seine Umsetzung zeitlich nach hinten verschoben. 

Eine ambitionierte Sorgfaltspflichten-Gesetzgebung wäre ist ein wirksamer Beitrag, den Österreich zur Beendigung von Kinderarbeit weltweit leisten kann. Wir wollen darum, dass Österreich die (abgeschwächte) europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) möglichst stark umsetzt und die Zivilgesellschaft aktiv in den Prozess der Formulierung eines österreichischen Gesetzes einbindet, sodass am Ende ein österreichisches Lieferkettengesetz steht, das Menschen – insbesondere Kinder – und Umwelt in Ländern des Globalen Südens effektiv schützt. 

Kigali-Deklaration: Arbeitende Kinder stellen Forderungen 

Im April 2023 veröffentlichte die Kampagne “Dialogue Works” die Kigali-Deklaration, das Abschlussdokument der Globalen Konferenz arbeitender Kinder und Jugendlicher, die im Januar 2023 in Kigali, Ruanda, stattfand.

Die Kigali-Deklaration wurde von 63 teilnehmenden Kindern aus 16 Ländern erarbeitet, darunter auch Kinder und Jugendliche, die von unserer langjährigen philippinischen Partnerorganisation Cajden begleitet werden. Die Deklaration fasst die wichtigsten Forderungen von arbeitenden Kindern an die politischen Entscheidungsträger*innen zusammen: 

  1. Effiziente Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, insbesondere die Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsplätze, damit die Grundbedürfnisse erfüllt werden können, 
  2. Bildung prioritär zu behandeln und jedem Kind Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, 
  3. Kinder vor Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen und ihnen angemessene und würdige Arbeit parallel zum Schulbesuch zu ermöglichen, 
  4. Kinder an den sie betreffenden Gesetzen und Entscheidungen zu beteiligen, sie zu hören und ihre Sichtweise einzubeziehen, 
  5. Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sicherzustellen. 

Die Kampagne „Dialogue Works“ wird von den Kinderrechtsorganisationen Kindernothilfe und Terre des Hommes koordiniert. 

Kinderarbeit stoppen im Radio

Westafrika: Kinderarbeit im Kakaoanbau

70% der Welternte von Kakao stammt aus Westafrika. Laut einem Bericht der Norc University Chicago (USA) aus dem Jahr 2020 arbeiten allein in der Elfenbeinküste und in Ghana rund 1,5 Mio Kinder im Kakaoanbau unter ausbeuterischen Verhältnissen. Am Beispiel Kakao lässt sich gut nachvollziehen, wie das Ansteigen von ausbeuterischer Kinderarbeit mit dem Verfall des Weltmarktpreises, oft durch Börsenspekulation verursacht, verbunden ist. Aufgrund des Preisverfalls waren erwachsene Erntehelfer*innen nicht mehr leistbar, deswegen wurde auf „billigere“ Kinderarbeit zurückgegriffen. Projektpartner*innen der Dreikönigsaktion beklagen auch immer wieder Fälle von Menschenhandel: Kinder werden aus entfernten Regionen mit falschen Versprechungen geködert und landen dann bei Schwerarbeit im Kakaoanbau.

Die Dreikönigsaktion unterstützt in Ghana Partnerorganisationen, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit und für die Verbesserung der Situation der Kinder einsetzen.

Mehr zu Kinderarbeit im Kakaoanbau

Indien: Kinderarbeit in der Teppichproduktion

Indien ist weltgrößter Exporteur von handgewebten Teppichen, die auch bei uns im Handel erhältlich sind. Allein im sogenannten Teppichgürtel arbeiten rund 200.000 Kinder als Teppichknüpfer*innen. Viele Kinder erleiden durch die Arbeit an den Webstühlen dauerhafte Gesundheitsschäden: Die Wollfasern belasten ihre Atemwege, die Chemikalien zur Behandlung der Garne führen manchmal zu Vergiftungen, und die lange Arbeit in gebeugter Haltung beeinträchtigt Muskeln und Knochen. Nur jedes dritte Kind, das in der Teppichindustrie arbeitet, besucht die Schule. Die Dreikönigsaktion unterstützt in Indien Partnerorganisationen, die sich für die arbeitenden Kinder einsetzen.

 

Eine Initiative von

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