Unsere Ziele
Arbeit gehört nicht in Kinderhände
2015 war die Weltgemeinschaft noch optimistisch: In der Agenda 2030 setzte sie sich das ehrgeizige Ziel, Kinderarbeit bis 2025 aus der Welt zu schaffen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) geht davon aus, dass weltweit 160 Mio. Kinder regelmäßig mehrere Stunden täglich arbeiten – davon 79 Mio. unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Das genannte Ziel wird demnach klar verfehlt werden. Das heißt aber auch, dass die Anstrengungen weltweit deutlich verstärkt werden müssen.
Wir setzen uns dafür ein, ausbeuterischer, gefährlicher und schädlicher Kinderarbeit ein Ende zu setzen. Du hast es in der Hand: Gemeinsam können wir Kinderarbeit stoppen.
Fakten und Hintergründe
Was ist das Problem?
Laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen 160 Mio. Kinder weltweit regelmäßig mehrere Stunden täglich arbeiten – davon 79 Mio. unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Sie hantieren beispielsweise auf Plantagen mit giftigen Pestiziden oder verwenden gefährliche Werkzeuge. Sehr oft verhindert die Arbeit der Kinder einen regelmäßigen Schulbesuch und schädigt in vielen Fällen die gesunde Entwicklung des Kindes. Durch die Covid-19-Pandemie wurden zusätzliche Kinder in Kinderarbeit gedrängt. Die Zahl der arbeitenden Kinder stieg zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder an.
Wir setzen uns dafür ein, ausbeuterische, gefährliche und schädliche Kinderarbeit zu stoppen.
Ist ausbeuterische Kinderarbeit nicht ohnehin verboten?
Ja, internationale Konventionen (z.B. UN-Kinderrechtskonvention, ILO-Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit) und nationale Gesetze vieler Länder verbieten ausbeuterische Kinderarbeit.
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen kann.“
(UN-Kinderrechtskonvention von 1989, Artikel 32)
In Österreich ist Kinderarbeit durch den Artikel 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern verboten. Nichtsdestotrotz ist Kinderarbeit nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen. Es hat auch etwas mit uns zu tun: Österreichische Unternehmen bieten (wissentlich oder unwissentlich) importierte Produkte an, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Kinderarbeit darf nicht als isoliertes Problem gesehen und angegangen werden. Es ist daher unabdingbar, daran zu arbeiten, dass Familien ein ausreichendes Einkommen haben, um Kindern einen Schulbesuch zu ermöglichen. Die von der Staatengemeinschaft im Jahr 2015 beschlossene Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung bietet einen exzellenten Referenzrahmen, um insgesamt voranzukommen. Es ist ein explizites Ziel (SDG 8.7), die (schlimmsten Formen von) Kinderarbeit bis 2025 abzuschaffen.
Es mangelt nicht an allgemeinen Verboten und Absichtserklärungen, jedoch an effektiven Instrumenten zur Beendigung von ausbeuterischer Kinderarbeit. Es ist höchste Zeit, wirksame Maßnahmen zu setzen!
Sorgfaltsmaßnahmen in Lieferketten - was ist das?
Menschenrechtliche Sorgfaltsmaßnahmen (Human Rights Due Diligence) wurden durch die Arbeit des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters für Wirtschaft und Menschenrechte, John Ruggie, zu einem anerkannten internationalen Standard. Es geht dabei im Kern darum, dass Unternehmen Verantwortung tragen, die international anerkannten Menschenrechte zu achten. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen.
Wie diese Verantwortung konkret aussieht, bestimmt sich durch das Wirken und den möglichen Einfluss eines Unternehmens und endet nicht an den engen Grenzen der Unternehmensstruktur. Vielmehr ist es notwendig, dass Unternehmen auch Verantwortung für indirektes Wirken im Rahmen ihrer Tochter- und Zulieferunternehmen übernehmen. Dafür sollen sie ein menschenrechtliches Risikomanagementsystem etablieren. Dieses muss die tatsächlichen und möglichen menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer unternehmerischen Tätigkeiten auch in ihren Wert- und Zulieferketten abschätzen, bei Bedarf Maßnahmen zur Vermeidung der festgestellten Risiken ergreifen und transparent darüber berichten.
Was bisher als freiwillige Übung von Unternehmen galt, wird durch das sogenannte EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) Pflicht für große Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind. Österreich muss die Richtlinie bis zum 26. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Ein Jahr später treten die in der Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen für Unternehmen – beginnend von den sehr großen mit über 5.000 Mitarbeiter*innen und 1,5 Mrd. Euro Umsatz – stufenweise in Kraft. Letztendlich wird sie für Firmen ab 1.000 Beschäftigten und einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro gelten.
Durch die Etablierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im unternehmerischen Kerngeschäft entsteht Druck auf alle Akteur*innen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten, zum Handeln und zu mehr Transparenz. So wird auch wirkungsvoll gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorgegangen. Eine durchdachte, ambitionierte und konsequente Umsetzung der europäischen Richtlinie soll in Österreich vorangetrieben werden. Die CSDDD legt Mindeststandards fest, den Mitgliedsstaaten bleibt es jedoch unbenommen, weitergehende Regeln einzuführen. Spielraum haben die Mitgliedsstaaten insbesondere bei der Ausgestaltung der einzurichtenden Verwaltungsbehörde sowie bei der Festlegung von Sanktionen für Unternehmen, die Sorgfaltspflichten verletzen.
Kigali-Deklaration: Arbeitende Kinder stellen Forderungen
Im April 2023 veröffentlichte die Kampagne “Dialogue Works” die Kigali-Deklaration, das Abschlussdokument der Globalen Konferenz arbeitender Kinder und Jugendlicher, die im Januar 2023 in Kigali, Ruanda, stattfand.
Die Kigali-Deklaration wurde von 63 teilnehmenden Kindern aus 16 Ländern erarbeitet, darunter auch Kinder und Jugendliche, die von unserer langjährigen philippinischen Partnerorganisation Cajden begleitet werden. Die Deklaration fasst die wichtigsten Forderungen von arbeitenden Kindern an die politischen Entscheidungsträger*innen zusammen:
- Effiziente Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, insbesondere die Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsplätze, damit die Grundbedürfnisse erfüllt werden können,
- Bildung prioritär zu behandeln und jedem Kind Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung und Ausbildung zu ermöglichen,
- Kinder vor Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen und ihnen angemessene und würdige Arbeit parallel zum Schulbesuch zu ermöglichen,
- Kinder an den sie betreffenden Gesetzen und Entscheidungen zu beteiligen, sie zu hören und ihre Sichtweise einzubeziehen,
- Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sicherzustellen.
Die Kampagne „Dialogue Works“ wird von den Kinderrechtsorganisationen Kindernothilfe und Terre des Hommes koordiniert.
Kinderarbeit stoppen im Radio
Unsere Kinderrechtsexpertin Ute Mayrhofer berichtet auf Radio Klassik Stephansdom, warum, wo und wieviele Kinder weltweit arbeiten müssen.
Unser Anwaltschaftsreferet Herbert Wasserbauer erklärt auf Radio Klassik Stephansdom, warum das Lieferkettengesetz ein wichtiges Instrument gegen Kinderarbeit ist.
Michael & Miriam, Schüler*innen aus Wien, erzählen auf Radio Klassik Stephansdom, warum sie gegen Kinderarbeit aktiv geworden sind.
Westafrika: Kinderarbeit im Kakaoanbau
70% der Welternte von Kakao stammt aus Westafrika. Laut einem Bericht der Norc University Chicago (USA) aus dem Jahr 2020 arbeiten allein in der Elfenbeinküste und in Ghana rund 1,5 Mio Kinder im Kakaoanbau unter ausbeuterischen Verhältnissen. Am Beispiel Kakao lässt sich gut nachvollziehen, wie das Ansteigen von ausbeuterischer Kinderarbeit mit dem Verfall des Weltmarktpreises, oft durch Börsenspekulation verursacht, verbunden ist. Aufgrund des Preisverfalls waren erwachsene Erntehelfer*innen nicht mehr leistbar, deswegen wurde auf „billigere“ Kinderarbeit zurückgegriffen. Projektpartner*innen der Dreikönigsaktion beklagen auch immer wieder Fälle von Menschenhandel: Kinder werden aus entfernten Regionen mit falschen Versprechungen geködert und landen dann bei Schwerarbeit im Kakaoanbau.
Die Dreikönigsaktion unterstützt in Ghana Partnerorganisationen, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit und für die Verbesserung der Situation der Kinder einsetzen.
Indien: Kinderarbeit in der Teppichproduktion
Indien ist weltgrößter Exporteur von handgewebten Teppichen, die auch bei uns im Handel erhältlich sind. Allein im sogenannten Teppichgürtel arbeiten rund 200.000 Kinder als Teppichknüpfer*innen. Viele Kinder erleiden durch die Arbeit an den Webstühlen dauerhafte Gesundheitsschäden: Die Wollfasern belasten ihre Atemwege, die Chemikalien zur Behandlung der Garne führen manchmal zu Vergiftungen, und die lange Arbeit in gebeugter Haltung beeinträchtigt Muskeln und Knochen. Nur jedes dritte Kind, das in der Teppichindustrie arbeitet, besucht die Schule. Die Dreikönigsaktion unterstützt in Indien Partnerorganisationen, die sich für die arbeitenden Kinder einsetzen.
Kinderarbeit in Indien im Radio
Unsere Indienreferentin Eva Wallensteiner berichtet über die Situation der arbeitenden Kinder in Indien auf Radio Klassik Stephansdom.