Unsere Ziele

Drei Kinder mit einem Schild "No Child Labor"

Arbeit gehört nicht in Kinderhände


2015 war die Weltgemeinschaft noch optimistisch: In der Agenda 2030 setzte sie sich das ehrgeizige Ziel, Kinderarbeit bis 2025 aus der Welt zu schaffen. Die globale Corona-Pandemie hat diese Bemühungen zurückgeworfen: Die Zahl der arbeitenden Kindern stieg weltweit wieder an. Dadurch erhöht sich der Druck zu handeln.

Wir setzen uns dafür ein, ausbeuterischer, gefährlicher und schädlicher Kinderarbeit ein Ende zu setzen. Du hast es in der Hand: Gemeinsam können wir Kinderarbeit stoppen.

Fakten und Hintergründe

Was ist das Problem?

Laut Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen 160 Mio. Kinder weltweit regelmäßig mehrere Stunden täglich arbeiten – davon 79 Mio. unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen. Sie hantieren beispielsweise auf Plantagen mit giftigen Pestiziden oder verwenden gefährliche Werkzeuge. Sehr oft verhindert die Arbeit der Kinder einen regelmäßigen Schulbesuch und schädigt in vielen Fällen die gesunde Entwicklung des Kindes. Durch die Covid-19-Pandemie wurden zusätzliche Kinder in Kinderarbeit gedrängt. Die Zahl der arbeitenden Kinder stieg zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder an. ILO und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) befürchten auch, dass sich die Arbeitsbedingungen für bereits arbeitende Kinder durch die Pandemie weiter verschlechtert haben.

Wir setzen uns dafür ein, ausbeuterische, gefährliche und schädliche Kinderarbeit zu stoppen. 

Ist ausbeuterische Kinderarbeit nicht ohnehin verboten?

Ja, internationale Konventionen (z.B. UN-Kinderrechtskonvention, ILO-Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit) und nationale Gesetze vieler Länder verbieten ausbeuterische Kinderarbeit.

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt und nicht zu einer Arbeit herangezogen zu werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen kann.“

(UN-Kinderrechtskonvention von 1989, Artikel 32)

In Österreich ist Kinderarbeit durch den Artikel 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern verboten. Nichtsdestotrotz ist Kinderarbeit nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen. Es hat auch etwas mit uns zu tun: Österreichische Unternehmen bieten (wissentlich oder unwissentlich) importierte Produkte an, die mit Kinderarbeit hergestellt wurden. Kinderarbeit darf nicht als isoliertes Problem gesehen und angegangen werden. So ist es etwa unabdingbar, daran zu arbeiten, dass Familien ein ausreichendes Einkommen haben, um Kindern einen Schulbesuch zu ermöglichen. Die von der Staatengemeinschaft im Jahr 2015 beschlossene Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung bietet einen exzellenten Referenzrahmen, um insgesamt voranzukommen. Es ist ein explizites Ziel (SDG 8.7), die (schlimmsten Formen von) Kinderarbeit bis 2025 abzuschaffen.

Es mangelt nicht an allgemeinen Verboten und Absichtserklärungen, jedoch an effektiven Maßnahmen zur Beendigung von ausbeuterischer Kinderarbeit. Es ist höchste Zeit, aktiv zu werden!

Sorgfaltsmaßnahmen in Lieferketten - was ist das?

Menschenrechtliche Sorgfaltsmaßnahmen (Human Rights Due Diligence) wurden durch die Arbeit des ehemaligen UN-Sonderberichterstatters zu Wirtschaft und Menschenrechten, John Ruggie, zu einem anerkannten internationalen Standard. Es geht dabei im Kern darum, dass Unternehmen Verantwortung haben, die international anerkannten Menschenrechte zu achten. Diese Verantwortung erstreckt sich auch auf die internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten von Unternehmen. 

Wie diese Verantwortung konkret aussieht, bestimmt sich durch das Wirken und den möglichen Einfluss eines Unternehmens und endet nicht an den engen Grenzen der Unternehmensstruktur. Vielmehr ist es notwendig, dass Unternehmen auch Verantwortung für indirektes Wirken im Rahmen ihrer Tochter- und Zulieferunternehmen übernehmen. Dafür sollen sie ein menschenrechtliches Risikomanagementsystem etablieren. Ein solches muss die tatsächlichen und möglichen menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer unternehmerischen Tätigkeiten auch in ihren Wert- und Zulieferketten abschätzen, wenn nötig Maßnahmen zur Vermeidung der festgestellten Risiken ergreifen und transparent darüber berichten.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eine Reihe von Leitfäden zur Umsetzung sektorspezifischer Sorgfaltspflichten vorgelegt, um diese für Unternehmen praktisch handhabbar zu machen. Es gibt auch einschlägige Empfehlungen zur Beendigung von Kinderarbeit. Die OECD ist überzeugt, dass sich Unternehmen mit hohen Standards auch einen Wettbewerbsvorteil sichern. Eines ist zentral: Die bisher auf Freiwilligkeit beruhenden Konzepte müssen in einem Lieferkettengesetz verbindlich gemacht und so zu einem gemeinsamen Standard für alle Unternehmen werden.

Durch die Etablierung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten im unternehmerischen Kerngeschäft entsteht auf alle Akteur*innen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten Druck zum Handeln und zu mehr Transparenz. So wird auch wirkungsvoll gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorgegangen.

Warum würde ein Lieferkettengesetz helfen?

Eine Lieferkettengesetz könnte einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit leisten.

Seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten im Jahr 2011 setzte man vor allem auf unverbindliche Leitlinien und freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen. Die Bilanz ist allerdings ernüchternd: In einer von der Europäischen Kommission beauftragten Studie gab nur ein Drittel der befragten Unternehmen an, sich um Menschenrechts- und Umweltschutz in ihren Zulieferketten zu kümmern. Wie wirksam die gesetzten Maßnahmen sind, wurde dabei nicht ausgewertet. Es ist darum derzeit ein klarer Trend zu verbindlichen Regelungen erkennbar.

Im April 2020 kündigte EU-Justiz-Kommissar Didier Reynders einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz an. Dieses soll sektorübergreifend sein, d.h. grundsätzlich für alle Unternehmen und Branchen gelten. Das europäische Parlament begrüßte den Vorstoß mit breiter Mehrheit und gab Empfehlungen für ein wirkungsvolles Gesetz ab. Nach einigen Verschiebungen wurde im Februar 2022 schließlich ein Gesetzesvorschlag präsentiert. Es sieht menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten für große Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 150 Mio. Euro vor. Für Sektoren mit hohen Risiken, etwa der Landwirtschaft, dem Textilsektor oder dem Bergbau, gelten niedrigere Schwellen. Kümmern sich Unternehmen nicht um Probleme in ihren Lieferketten oder die Praktiken ihrer Tochterfirmen im Ausland, sollen empfindliche Geldstrafen drohen. Kommt jemand in anderen Erdteilen zu Schaden, weil ein europäisches Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachgekommen ist, sollen die Betroffenen die Möglichkeit bekommen, vor europäischen Gerichten auf Schadenersatz zu klagen.

Ein europäisches Lieferkettengesetz wäre ein echter Meilenstein, um Kinderarbeit aus österreichischen Warenregalen zu verbannen. Dass es wirklich so kommt, ist noch keineswegs fix. Die Lobbyist*innen sind schon eifrig am Werk, um das Gesetz noch auszuhebeln oder zumindest zu verwässern. Es braucht jedoch Nachschärfungen, damit das Gesetz ein wirkungsvolles Mittel gegen ausbeuterische Kinderarbeit weltweit werden kann. Nur so würde ein echter Ruck durch ganze Branchen gehen und letztlich zu mehr Transparenz und echten Verbesserungen führen. Ein besonderes Augenmerk muss vor allem auf Kinder und ihre Rechte gelegt werden: Sie sind in globalen Lieferketten meist unsichtbar, weil sie nicht offiziell angestellt sind. Im Rahmen von Sorgfaltsprüfungen muss daher ganz besonders auf sie geschaut werden. Wenn Kinder zu den Geschädigten von Unternehmensaktivitäten zählen, müssen für sie Vorkehrungen getroffen werden, damit sie zu ihrem Recht kommen. Hier geht es zum Beispiel um die Möglichkeit von Sammelklagen oder ein Aussetzen von Verjährungsfristen, damit die Ansprüche von Kindern aufrecht bleiben, bis diese volljährig sind.

Die österreichischen Regierungsmitglieder und Parlamentarier*innen müssen sich dafür einsetzen, dass ein starkes europäisches Lieferkettengesetz verabschiedet wird und dass dieses wirkungsvoll gegen Kinderarbeit vorgeht.

Unterzeichne jetzt den offenen Brief von Sr. Regina aus Ghana

Das Europäische Parlament hat die Richtlinie für ein europäisches Lieferkettengesetz beschlossen

Jetzt liegt der Ball in Österreich! Unterzeichne den offenen Brief von Sr. Regina Ignatia Aflah aus Ghana und fordere die rasche und ambitionierte Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht! 

Offenen Brief unterzeichnen

Kigali-Deklaration: Arbeitende Kinder stellen Forderungen 

Im April 2023 veröffentlichte die Kampagne “Dialogue Works” die Kigali-Dekalaration, das Abschlussdokument der Globalen Konferenz arbeitender Kinder und Jugendlicher, die im Januar 2023 in Kigali, Ruanda, stattfand.  

Die Kigali-Deklaration wurde von 63 teilnehmenden Kindern aus 16 Ländern erarbeitet, darunter auch Kinder und Jugendliche, die von unserer langjährigen, philippinischen Partnerorganisation Cajden begleitet werden. Die Deklaration fasst die wichtigsten Forderungen von arbeitenden Kindern an die politischen Entscheidungsträger*innen zusammen:  

  1. Effiziente Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, insbesondere die Sicherstellung menschenwürdiger Arbeitsplätze, damit die Grundbedürfnisse erfüllt werden können, 
  2. Bildung prioritär zu behandeln und jedem Kind Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung und Ausbildung zu ermöglichen, 
  3. Kinder vor Ausbeutung und schlechten Arbeitsbedingungen zu schützen und ihnen angemessene und würdige Arbeit parallel zum Schulbesuch zu ermöglichen, 
  4. Kinder an den sie betreffenden Gesetzen und Entscheidungen zu beteiligen, sie zu hören und ihre Sichtweise einzubeziehen, 
  5. Schutz vor Gewalt und Diskriminierung sicherzustellen. 

Die Kampagne „Dialogue Works“ wird von den Kinderrechtsorganisationen Kindernothilfe und Terre des Hommes koordiniert. 

Kinderarbeit stoppen im Radio

Westafrika: Kinderarbeit im Kakaoanbau

70% der Welternte von Kakao stammt aus Westafrika. Laut einem Bericht der Norc University Chicago (USA) aus dem Jahr 2020 arbeiten alleine in der Elfenbeinküste und in Ghana rund 1,5 Mio Kinder im Kakaoanbau unter ausbeuterischen Verhältnissen. Am Beispiel Kakao lässt sich gut nachvollziehen, wie das Ansteigen von ausbeuterischer Kinderarbeit mit dem Verfall des Weltmarktpreises, oft durch Börsenspekulation verursacht, verbunden ist. Aufgrund des Preisverfalls waren erwachsene Erntehelfer*innen nicht mehr leistbar, deswegen wurde auf „billigere“ Kinderarbeit zurückgegriffen. Projektpartner*innen der Dreikönigsaktion beklagen auch immer wieder Fälle von Menschenhandel: Kinder werden aus entfernten Regionen mit falschen Versprechungen geködert und landen dann bei Schwerarbeit im Kakaoanbau.

Die Dreikönigsaktion unterstützt in Ghana Partnerorganisationen, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit und für die Verbesserung der Situation der Kinder einsetzen.

Mehr zu Kinderarbeit im Kakaoanbau

Indien: Kinderarbeit in der Teppichproduktion

Indien ist weltgrößter Exporteur von handgewebten Teppichen, die auch bei uns im Handel erhältlich sind. Allein im sogenannten Teppichgürtel arbeiten rund 200.000 Kinder als Teppichknüpfer*innen. Viele Kinder erleiden durch die Arbeit an den Webstühlen dauerhafte Gesundheitsschäden, die Wollfasern belasten ihre Atemwege, die Chemikalien zur Behandlung der Garne führen manchmal zu Vergiftungen, die lange Arbeit in gebeugter Haltung beeinträchtigt Muskeln und Knochen. Nur jedes dritte Kind, das in der Teppichindustrie arbeitet, besucht die Schule. Die Dreikönigsaktion unterstützt in Indien Partnerorganisationen, die sich für die arbeitenden Kinder einsetzen.

 

Eine Initiative von

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